Einspruch in weiten Teilen stattgegeben

Das Landgericht München hat dem Widerspruch des DFB gegen eine von Manfred Amerell beantragte Einstweilige Verfügung in weiten Teilen stattgegeben. Demnach darf der DFB auch weiterhin davon sprechen, dass im Rechtsstreit mit Manfred Amerell „die Gerichtsverfahren zu Gunsten des DFB und seines Präsidenten Dr. Theo Zwanziger entschieden wurden und damit juristisch abgeschlossen sind“, soweit der DFB gleichzeitig klarstellt, dass sich diese Äußerung nicht auf sportgerichtliche Verfahren oder Verfahren vor dem Kontrollausschuss des DFB bezieht.

Das Gericht hat darüber hinaus entschieden, dass Amerell 80 Prozent der Verfahrenskosten trägt.

„Wir haben unser Ziel erreicht. Für uns war es wichtig noch einmal ganz klar festzuhalten, dass alle für uns relevanten Zivilverfahren im Sinne des DFB ausgegangen sind“, sagt DFB-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz.

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Das Landgericht München hat dem Widerspruch des DFB gegen eine von Manfred Amerell beantragte Einstweilige Verfügung in weiten Teilen stattgegeben. Demnach darf der DFB auch weiterhin davon sprechen, dass im Rechtsstreit mit Manfred Amerell „die Gerichtsverfahren zu Gunsten des DFB und seines Präsidenten Dr. Theo Zwanziger entschieden wurden und damit juristisch abgeschlossen sind“, soweit der DFB gleichzeitig klarstellt, dass sich diese Äußerung nicht auf sportgerichtliche Verfahren oder Verfahren vor dem Kontrollausschuss des DFB bezieht.

Das Gericht hat darüber hinaus entschieden, dass Amerell 80 Prozent der Verfahrenskosten trägt.

„Wir haben unser Ziel erreicht. Für uns war es wichtig noch einmal ganz klar festzuhalten, dass alle für uns relevanten Zivilverfahren im Sinne des DFB ausgegangen sind“, sagt DFB-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz.