Ein Spiel Sperre und Geldstrafe für Wensing

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Vertragsspielerin Luisa Wensing vom Frauen-Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Frauen-Bundesliga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt. Darüber hinaus ist Wensing bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Nach dem Abpfiff des Spiels in der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem VfL Wolfsburg II und dem FSV Gütersloh am 20. Dezember 2015 hatte Wensing aus einer Spielertraube heraus einen Ball in Richtung des Schiedsrichtergespanns um die Unparteiische Susann Dittmar (Dresden) geschossen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Vertragsspielerin Luisa Wensing vom Frauen-Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Frauen-Bundesliga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt. Darüber hinaus ist Wensing bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Nach dem Abpfiff des Spiels in der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem VfL Wolfsburg II und dem FSV Gütersloh am 20. Dezember 2015 hatte Wensing aus einer Spielertraube heraus einen Ball in Richtung des Schiedsrichtergespanns um die Unparteiische Susann Dittmar (Dresden) geschossen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.