Ein Spiel Sperre und Geldstrafe für Augsburgs Alfred Finnbogason

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alfred Finnbogason vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel sowie einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Finnbogason war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 15. April 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alfred Finnbogason vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel sowie einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Finnbogason war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 15. April 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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