Ein Spiel Sperre für St. Paulis Heerwagen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Heerwagen vom Zweitbundesligisten Fc St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Heerwagen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Heerwagen war in der 76. Minute des Regionalligaspiels des FC St. Pauli II gegen den BV Cloppenburg am 14. Februar 2015 von Schiedsrichter André Schönheit (Lüneburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Heerwagen vom Zweitbundesligisten Fc St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Heerwagen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Heerwagen war in der 76. Minute des Regionalligaspiels des FC St. Pauli II gegen den BV Cloppenburg am 14. Februar 2015 von Schiedsrichter André Schönheit (Lüneburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.