Ein Spiel Sperre für Saarbrückens Stegerer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Stegerer vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Stegerer bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Stegerer war in der 24. Minute des Drittligaspiels 1. FC Saarbrücken gegen Preußen Münster am 9. November 2013 von Schiedsrichter Stefan Glasmacher (Alsdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Stegerer vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Stegerer bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Stegerer war in der 24. Minute des Drittligaspiels 1. FC Saarbrücken gegen Preußen Münster am 9. November 2013 von Schiedsrichter Stefan Glasmacher (Alsdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.