Ein Spiel Sperre für Patrick Kammerbauer vom 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Kammerbauer vom Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kammerbauer war in der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 15. April 2017 von Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Kammerbauer vom Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kammerbauer war in der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 15. April 2017 von Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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