Ein Spiel Sperre für Duisburgs Ratajczak

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Ratajczak vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Ratajczak bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ratajczak war in der 83. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 12. April 2015 von Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Koblenz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Ratajczak vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Ratajczak bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ratajczak war in der 83. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 12. April 2015 von Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Koblenz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.