Ein Spiel Sperre für den Cottbuser Berger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robert Berger vom Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Berger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Berger war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 von Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robert Berger vom Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Berger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Berger war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 von Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.