Ein Pokalspiel Sperre für Lottes Gorschlüter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Gorschlüter vom Regionalligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pokalspiel seines Vereins auf Landes- oder DFB-Ebene belegt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gorschlüter war in der 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Gorschlüter vom Regionalligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Pokalspiel seines Vereins auf Landes- oder DFB-Ebene belegt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gorschlüter war in der 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.