Ein Pokalspiel Sperre für Leverkusens Wendell

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Wendell vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Wendell bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also zum 30. Juni 2018.

Wendell war in der 41. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 9. Februar 2016 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Wendell vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Wendell bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also zum 30. Juni 2018.

Wendell war in der 41. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 9. Februar 2016 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.