Ein Pokalspiel Sperre für Karlsruher Dehm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jannik Dehm vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Dehm für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Dehm war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels beim SSV Reutlingen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Robert Kempter (Stockach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jannik Dehm vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Dehm für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Dehm war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels beim SSV Reutlingen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Robert Kempter (Stockach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.