Ein Pokalspiel Sperre für Duisburgs Himmighofen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marina Himmighofen vom Frauenbundesligisten FCR 2001 Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Himmighofen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Himmighofen war in der 21. Minute des Pokalspiels des FCR 2001 Duisburg beim SC Sand am 17. November 2013 von Schiedsrichterin Nathalie Eisenhardt (Holzgerlingen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marina Himmighofen vom Frauenbundesligisten FCR 2001 Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Himmighofen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Himmighofen war in der 21. Minute des Pokalspiels des FCR 2001 Duisburg beim SC Sand am 17. November 2013 von Schiedsrichterin Nathalie Eisenhardt (Holzgerlingen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.