Dynamo Dresden scheitert vor Oberlandesgericht

Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Koch: "Abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit "

Zur Begründung führte das OLG unter anderem aus, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, mit dem der Antrag auf Zulassung zum DFB-Pokal abgelehnt worden war. Dieser Schiedsspruch habe die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Beim Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen handele es sich um ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, das verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheide. Deshalb sehen die Richter eine nochmalige, umfassende Prüfung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für nicht zulässig an.

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: "Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden."

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Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Koch: "Abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit "

Zur Begründung führte das OLG unter anderem aus, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, mit dem der Antrag auf Zulassung zum DFB-Pokal abgelehnt worden war. Dieser Schiedsspruch habe die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Beim Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen handele es sich um ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, das verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheide. Deshalb sehen die Richter eine nochmalige, umfassende Prüfung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für nicht zulässig an.

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: "Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden."