Dresden: Geldstrafe, Teilausschluss auf Bewährung und Auflagen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger Dynamo Dresden wegen neun Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. April 2017.

Für den möglichen Vollzug macht das Urteil klare Vorgaben: So müssen in diesem Fall beim darauffolgenden Dresdner Zweitliga-Heimspiel die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Ferner macht das Sportgericht dem Verein in seinem Urteil zwei Auflagen: Bei allen als Risikospiele eingestuften Auswärtsbegegnungen der neuen Saison 2016/2017 dürfen nur personalisierte Tickets an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Außerdem muss der Klub zu solchen Auswärtsspielen der 2. Bundesliga beziehungsweise des DFB-Pokals mindestens 40 eigene Ordnungskräfte einsetzen.

Bei insgesamt sechs Dresdner Rückrundenspielen der 3. Liga zwischen dem 2. März und dem 7. Mai 2016 war es zu ahndungswürdigen Vorkommnissen mit Dresdner Zuschauern gekommen. Dazu zählten zwei versuchte Einlassstürme, tätliche Auseinandersetzungen mit Polizei und Ordnungskräften, das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fanutensilien sowie das Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger Dynamo Dresden wegen neun Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Bis zu 7000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. April 2017.

Für den möglichen Vollzug macht das Urteil klare Vorgaben: So müssen in diesem Fall beim darauffolgenden Dresdner Zweitliga-Heimspiel die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Ferner macht das Sportgericht dem Verein in seinem Urteil zwei Auflagen: Bei allen als Risikospiele eingestuften Auswärtsbegegnungen der neuen Saison 2016/2017 dürfen nur personalisierte Tickets an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Außerdem muss der Klub zu solchen Auswärtsspielen der 2. Bundesliga beziehungsweise des DFB-Pokals mindestens 40 eigene Ordnungskräfte einsetzen.

Bei insgesamt sechs Dresdner Rückrundenspielen der 3. Liga zwischen dem 2. März und dem 7. Mai 2016 war es zu ahndungswürdigen Vorkommnissen mit Dresdner Zuschauern gekommen. Dazu zählten zwei versuchte Einlassstürme, tätliche Auseinandersetzungen mit Polizei und Ordnungskräften, das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fanutensilien sowie das Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###