Drei Spiele Sperre für Stuttgarts U 21-Nationalspieler Rüdiger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Antonio Rüdiger vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Rüdiger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

U 21-Nationalspieler Rüdiger war in der 84. Minute des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 20. Oktober 2013 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Antonio Rüdiger vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Rüdiger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

U 21-Nationalspieler Rüdiger war in der 84. Minute des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 20. Oktober 2013 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.