Drei Spiele Sperre für Stuttgarts Klaus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Carl Klaus vom Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Klaus bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Klaus war in der 67. Minute des Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 26. August 2015 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Carl Klaus vom Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Klaus bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Klaus war in der 67. Minute des Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 26. August 2015 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.