Drei Spiele Sperre für Schalker René Klingenburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler René Klingenburg vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. Darüber hinaus ist Klingenburg bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Klingenburg war in der 71. Minute des Regionalligaspiels der Reserve des FC Schalke 04 beim VfL Sportfreunde Lotte am 1. Oktober 2013 von Schiedsrichter Cetin Sevinc (Waltrop) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/aa]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler René Klingenburg vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. Darüber hinaus ist Klingenburg bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Klingenburg war in der 71. Minute des Regionalligaspiels der Reserve des FC Schalke 04 beim VfL Sportfreunde Lotte am 1. Oktober 2013 von Schiedsrichter Cetin Sevinc (Waltrop) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.