Drei Spiele Sperre für Rostocks Gottschling

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Gottschling vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Gottschling bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gottschling war in der 89. Minute des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 26. September 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Gottschling vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Gottschling bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gottschling war in der 89. Minute des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 26. September 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.