Drei Spiele Sperre für Mainzer Balogun

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Balogun vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Leon Balogun seinem Gegenspieler Carlos Zambrano in der 89. Spielminute des Mainzer Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 24. April 2016 bewusst mit dem rechten Knie in dessen Bauchbereich gestoßen. Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Balogun vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Leon Balogun seinem Gegenspieler Carlos Zambrano in der 89. Spielminute des Mainzer Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 24. April 2016 bewusst mit dem rechten Knie in dessen Bauchbereich gestoßen. Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

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