Drei Spiele Sperre für Leipzigs Christian Müller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christian Müller vom Drittligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Müller bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Müller war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Oktober 2013 von Schiedsrichter Dr. Jochen Drees (Münster-Sarmsheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christian Müller vom Drittligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Müller bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Müller war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Oktober 2013 von Schiedsrichter Dr. Jochen Drees (Münster-Sarmsheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.