Drei Spiele Sperre für Karlsruhes Nazarov

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dimitrij Nazarov vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Nazarov bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nazarov war in der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 9. Februar 2014 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Mainz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dimitrij Nazarov vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Nazarov bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nazarov war in der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 9. Februar 2014 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Mainz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.