Drei Spiele Sperre für Dresdens Mohamed Amine Aoudia

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mohamed Amine Aoudia vom Zweitbundesligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Aoudia bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aoudia war in der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 20. Dezember 2013 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mohamed Amine Aoudia vom Zweitbundesligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Aoudia bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aoudia war in der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 20. Dezember 2013 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.