Drei Spiele Sperre für Bremens Manneh

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Ousman Manneh vom SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Manneh bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Manneh war in der 82. Minute des Drittligaspiels zwischen Werder Bremen II und dem 1. FSV Mainz 05 II am 3. Oktober 2015 von Schiedsrichter Johannes Huber (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Ousman Manneh vom SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Manneh bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Manneh war in der 82. Minute des Drittligaspiels zwischen Werder Bremen II und dem 1. FSV Mainz 05 II am 3. Oktober 2015 von Schiedsrichter Johannes Huber (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.