Drei Spiele Sperre für Bremens Björn Rother

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Björn Rother vom Drittligisten Werder Bremen II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Rother bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rother war in der 84. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 12. März 2016 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Björn Rother vom Drittligisten Werder Bremen II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Rother bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rother war in der 84. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 12. März 2016 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.