Drei Spiele Sperre für Bayerns Boateng

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Weltmeister bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Boateng war in der 17. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 3. Februar 2015 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Weltmeister bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Boateng war in der 17. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 3. Februar 2015 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.