Drei Spiele Sperre für Augsburgs Schuster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Lizenzspieler Marco Schuster vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Bayern belegt. Darüber hinaus ist Schuster bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt, längstens aber für drei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen.

Schuster war in der 86. Minute des Regionalligaspiels des FC Augsburg II beim VfR Garching am 22. November 2014 von Schiedsrichter Johannes Hartmeier (Dettelbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Lizenzspieler Marco Schuster vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Bayern belegt. Darüber hinaus ist Schuster bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt, längstens aber für drei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen.

Schuster war in der 86. Minute des Regionalligaspiels des FC Augsburg II beim VfR Garching am 22. November 2014 von Schiedsrichter Johannes Hartmeier (Dettelbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.