Drei Spiele Sperre für Aues Kluft

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Björn Kluft vom Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Kluft bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kluft war in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 26. August 2015 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Björn Kluft vom Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Kluft bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kluft war in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 26. August 2015 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.