Drei Spiele Sperre für Alexander Bittroff vom FSV Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Bittroff vom Zweitligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Bittroff bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bittroff war in der 88. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 14. August 2015 von Schiedsrichter Thorsten Schriever (Dorum) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Bittroff vom Zweitligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Bittroff bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bittroff war in der 88. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 14. August 2015 von Schiedsrichter Thorsten Schriever (Dorum) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.