Drei Pokalspiele Sperre für Kölns Peszko

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Slawomir Peszko vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Peszko für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Peszko war in der 71. Minute des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Slawomir Peszko vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Peszko für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Peszko war in der 71. Minute des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.