Drei Freundschaftsspiele Sperre für Leverkusens Seung-Woo Ryu

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Seung-Woo Ryu vom Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Freundschaftsspielen der Lizenzspielermannschaft belegt. Darüber hinaus ist Ryu bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Freundschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ryu war in der 83. Minute des Freundschaftsspiels bei Alemannia Aachen am 27. Juli 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Seung-Woo Ryu vom Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Freundschaftsspielen der Lizenzspielermannschaft belegt. Darüber hinaus ist Ryu bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Freundschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ryu war in der 83. Minute des Freundschaftsspiels bei Alemannia Aachen am 27. Juli 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.