Dr. Rainer Koch: "Die Integrität des Wettbewerbs ist ein hohes Gut"

Vier Jahre Sperre statt bisher zwei, zehn Jahre Verjährungsfrist statt bisher acht. Der NADA-Code wird verschärft. Dr. Rainer Koch, 1. Vizepräsident des DFB, erklärt im Interview mit DFB.de die Auswirkungen auf den Fußball.

DFB.de: Dr. Koch, die Strafen für Doping-Missbrauch werden verschärft. Was erwartet den Betrüger künftig?

Dr. Rainer Koch: Vier Jahre Strafe werden fällig bei absichtlichen Erstverstößen, wobei für die Bemessung des Strafmaßes auch noch die Substanzen relevant sind. Diese Heraufsetzung der Regelsperre ist ja nur eine von mehreren Änderungen. Der DFB setzt hierbei für den Fußball in Deutschland um, was durch die WADA (World Anti-Doping Agency, Anm.d.Red.) beschlossen wurde. Weiterhin wird die Verjährungsfrist von acht auf zehn Jahre verlängert, und es werden zwei neue Tatbestände eingeführt.

DFB.de: Worum geht es beim sogenannten Umgangsverbot?

Koch: Um den ab sofort verbotenen beruflichen Umgang von Athleten mit Betreuern, die selbst einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben. Auch die Beihilfe wird jetzt sportrechtlich geahndet. Wir gehen nun auch sportrechtlich, soweit möglich, aktiv gegen das Umfeld vor. Man muss da realistisch bleiben, insgesamt aber ist das eine gute Entwicklung.

DFB.de: Den deutschen Nationalspielern wird das Leben dagegen zumindest etwas erleichtert.

Koch: Ab sofort gilt für Spitzenathleten weltweit, dass drei Meldepflichtverstöße innerhalb von zwölf Monaten zu einem Disziplinarverfahren führen. Bisher lag die Grenze bei 18 Monaten. Die Verkürzung der Zeitspanne durch die WADA ist offenbar vor dem Hintergrund erfolgt, die Gefahr vor unabsichtlichen Verstößen zu reduzieren. Ein deutscher Nationalspieler muss jeweils zum Quartal auf den Tag genau seine "Whereabouts" angeben, er macht das online über das ADAMS-System. Klingelt der NADA-Prüfer und der Spieler ist nicht am angegebenen Ort, begeht er einen Meldepflichtverstoß. Er kassiert einen sogenannten "strike". Bei drei Strikes kommt es zu einer Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Ich bin froh, dass die WADA hier etwas entschärft hat, schließlich handelt es sich bei diesem Prozedere um eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit.

DFB.de: Die neuen Bestimmungen sind sofort gültig, der DFB musste die Änderungen der Spiel- sowie der Rechts- und Verfahrensordnung per Umlaufverfahren des Vorstandes beschließen. Warum die Eile?



Vier Jahre Sperre statt bisher zwei, zehn Jahre Verjährungsfrist statt bisher acht. Der NADA-Code wird verschärft. Dr. Rainer Koch, 1. Vizepräsident des DFB, erklärt im Interview mit DFB.de die Auswirkungen auf den Fußball.

DFB.de: Dr. Koch, die Strafen für Doping-Missbrauch werden verschärft. Was erwartet den Betrüger künftig?

Dr. Rainer Koch: Vier Jahre Strafe werden fällig bei absichtlichen Erstverstößen, wobei für die Bemessung des Strafmaßes auch noch die Substanzen relevant sind. Diese Heraufsetzung der Regelsperre ist ja nur eine von mehreren Änderungen. Der DFB setzt hierbei für den Fußball in Deutschland um, was durch die WADA (World Anti-Doping Agency, Anm.d.Red.) beschlossen wurde. Weiterhin wird die Verjährungsfrist von acht auf zehn Jahre verlängert, und es werden zwei neue Tatbestände eingeführt.

DFB.de: Worum geht es beim sogenannten Umgangsverbot?

Koch: Um den ab sofort verbotenen beruflichen Umgang von Athleten mit Betreuern, die selbst einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben. Auch die Beihilfe wird jetzt sportrechtlich geahndet. Wir gehen nun auch sportrechtlich, soweit möglich, aktiv gegen das Umfeld vor. Man muss da realistisch bleiben, insgesamt aber ist das eine gute Entwicklung.

DFB.de: Den deutschen Nationalspielern wird das Leben dagegen zumindest etwas erleichtert.

Koch: Ab sofort gilt für Spitzenathleten weltweit, dass drei Meldepflichtverstöße innerhalb von zwölf Monaten zu einem Disziplinarverfahren führen. Bisher lag die Grenze bei 18 Monaten. Die Verkürzung der Zeitspanne durch die WADA ist offenbar vor dem Hintergrund erfolgt, die Gefahr vor unabsichtlichen Verstößen zu reduzieren. Ein deutscher Nationalspieler muss jeweils zum Quartal auf den Tag genau seine "Whereabouts" angeben, er macht das online über das ADAMS-System. Klingelt der NADA-Prüfer und der Spieler ist nicht am angegebenen Ort, begeht er einen Meldepflichtverstoß. Er kassiert einen sogenannten "strike". Bei drei Strikes kommt es zu einer Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Ich bin froh, dass die WADA hier etwas entschärft hat, schließlich handelt es sich bei diesem Prozedere um eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit.

DFB.de: Die neuen Bestimmungen sind sofort gültig, der DFB musste die Änderungen der Spiel- sowie der Rechts- und Verfahrensordnung per Umlaufverfahren des Vorstandes beschließen. Warum die Eile?

Koch: WADA und NADA haben keine Übergangsfristen beschlossen. Der DFB ist verpflichtet, die internationalen Vorgaben im hierzulande gültigen Anti-Doping-Regelwerk umzusetzen. Die geänderten DFB-Bestimmungen müssen also vor Beginn der Rückrunde in den Lizenzligen und der 3. Liga in Kraft getreten sein.

DFB.de: Andere Sportverbände werden strukturell Probleme bekommen, eine solche Änderung so schnell umzusetzen.

Koch: Ja, aber der Fußball steht immer unter besonderer Beobachtung. Wir wollten uns nicht den Vorwurf anhören müssen, dass es zu einer weniger harten Bestrafung für einen Doper kam, bloß weil man für die Beschlussfassung die nächste Sitzung abwarten musste.

DFB.de: Bedeuten vier Jahre Sperre im Profifußball nicht praktisch das Karriereende?

Koch: Die Verschärfungen der WADA gelten ja nicht nur für den Fußball, sondern weltweit für den gesamten Sport. Eine Sperre von vier Jahren stellt sicherlich einen gravierenden Eingriff dar. Andererseits geht es um die Wahrung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Das ist ein hohes Gut. Der Fußball ist in der glücklichen Position, dass die Zahl der positiven Tests im Promillebereich liegt. Gerade deswegen befürworten wir einschneidende Sanktionen gegen dopende Sportler durch die Sportverbände. Und es wird ja auch lediglich der Athlet für vier Jahre gesperrt, dem ein absichtlicher Verstoß nachgewiesen werden kann. Im Übrigen sieht das neue Anti-Doping-Regelwerk auch verschiedene Strafmilderungen zu Gunsten des Sportlers vor.

DFB.de: Ermöglichen die neuen Tatbestände der Beihilfe und des verbotenen Umgangs den Zugriff auf das Umfeld eines dopenden Spielers?

Koch: Ja, denn wenn ich Beihilfe bestrafen kann, erweitern sich die Zugriffsmöglichkeiten. NADA und WADA versprechen sich hiervon eine Verbesserung im Anti-Doping-Kampf. Dem sind wir gefolgt.

DFB.de: Stehen die aktuellen Ordnungsänderungen in einem Zusammenhang mit dem geplanten Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung?

Koch: Nein, überhaupt nicht, wir setzen die Vorgaben von WADA und NADA um. Allerdings besteht eine inhaltliche Nähe zum neuen Anti-Doping-Gesetz der Bundesminister Thomas de Maizière und Heiko Maas, denn der Kampf gegen die Leistungsmanipulation wird von Politik und Sport gemeinsam geführt.

DFB.de: Mit Blick auf die Dopingkontrollen, wie fällt der europäische Vergleich aus?

Koch: Im europaweiten Vergleich liegt der DFB, was die Anzahl der Dopingkontrollen angeht, mit einer Ausnahme weit vor den großen anderen Fußballnationen. In der Saison 2013/2014 wurden insgesamt 2200 Dopingkontrollen durchgeführt, 1700 durch den DFB an Spieltagen und weitere 500 Trainingskontrollen durch die NADA. Kontrolliert wird in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und 3. Liga, der Frauen-Bundesliga und den Junioren-Bundesligen sowie im DFB-Pokal. Auch in der seit der Saison 2012/2013 fünf Staffeln umfassenden Regionalliga führt der DFB Dopingkontrollen durch. Die Spieler in Deutschland müssen sich im Schnitt also etwa doppelt so häufig einem Dopingtest wie ihre Kollegen in England, Spanien und Frankreich unterziehen. Lediglich in Italien wird noch häufiger kontrolliert, das hat dort auch damit zu tun, dass der Fußball dem Olympischen Sportverband angeschlossen ist. National wird im deutschen Fußball häufiger getestet als etwa in der Leichtathletik und im Radsport. Die Abstände zu anderen Mannschaftssportarten fallen noch deutlicher aus. Wir empfinden die hohe Kontrolldichte gerade bei den Spitzenspielern nicht als Belastung. Dadurch beweisen unsere Spieler immer wieder, dass sie ihre tollen Leistungen sauber erbringen. Auch wenn man sich manchmal für die Spieler wünschen würde, dass die unangekündigte Trainingskontrolle nicht unbedingt morgens um 6 Uhr sein müsste.

DFB.de: Kommt es im Sommer zur Übertragung der Zuständigkeiten der Wettkampfkontrollen?

Koch: Unsere Verhandlungen mit der NADA zur Übernahme der bislang vom DFB durchgeführten Wettkampfkontrollen sind auf einem guten Weg, so dass wir davon ausgehen, dass diese Kontrollen mit Beginn der Spielzeit 2015/16 von der NADA durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass das anerkannt hohe Niveau der Wettkampfkontrollen – der DFB setzt hierfür ausschließlich approbierte Ärzte ein – auch nach der Übernahme bestehen bleibt.