Die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat TuS Koblenz am Donnerstag mit einer Strafe von acht Punkten Abzug zum Ende der laufenden Saison der 2. Bundesliga belegt. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe von 200.000 Euro verhängt. Die Sanktionierung erfolgte auf Grund nicht vorgelegter Verträge im Bereich des Spielbetriebs, die von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz im Lizenzierungsverfahren für die aktuelle Spielzeit gewesen sind.
"Aufgabe der DFL ist es unter anderem, mit Hilfe des
Lizenzierungsverfahrens die Grundlage für einen fairen und spannenden
Wettbewerb zu sichern. Es ist daher im Sinne der Gemeinschaft der 36
Profi-Clubs nicht hinnehmbar, wenn dieses europaweit als vorbildlich
angesehene System durch Täuschung ad absurdum geführt wird", erklärt
DFL-Geschäftsführer Christian Müller: "Mit der Bestrafung noch in der
laufenden Spielzeit trägt die DFL dem Grundsatz Rechnung, dass die
Konsequenzen für Verfehlungen in derselben Saison wie die Verfehlung
selbst zu tragen sind und die Integrität des Wettbewerbs soweit
möglich wiederhergestellt wird."
Für die Lizenzierung für die Saison 2008/09 hat die Bestrafung
keinerlei Auswirkungen. Der Club hat nun die Möglichkeit, Beschwerde
bei der DFL einzulegen. Würde die DFL der Beschwerde nicht abhelfen,
wäre der Vorstand des Ligaverbandes als zweite Instanz mit dem
Vorgang zu befassen.
[dfl]
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Die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat TuS Koblenz am Donnerstag mit einer Strafe von acht Punkten Abzug zum Ende der laufenden Saison der 2. Bundesliga belegt. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe von 200.000 Euro verhängt. Die Sanktionierung erfolgte auf Grund nicht vorgelegter Verträge im Bereich des Spielbetriebs, die von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz im Lizenzierungsverfahren für die aktuelle Spielzeit gewesen sind.
"Aufgabe der DFL ist es unter anderem, mit Hilfe des
Lizenzierungsverfahrens die Grundlage für einen fairen und spannenden
Wettbewerb zu sichern. Es ist daher im Sinne der Gemeinschaft der 36
Profi-Clubs nicht hinnehmbar, wenn dieses europaweit als vorbildlich
angesehene System durch Täuschung ad absurdum geführt wird", erklärt
DFL-Geschäftsführer Christian Müller: "Mit der Bestrafung noch in der
laufenden Spielzeit trägt die DFL dem Grundsatz Rechnung, dass die
Konsequenzen für Verfehlungen in derselben Saison wie die Verfehlung
selbst zu tragen sind und die Integrität des Wettbewerbs soweit
möglich wiederhergestellt wird."
Für die Lizenzierung für die Saison 2008/09 hat die Bestrafung
keinerlei Auswirkungen. Der Club hat nun die Möglichkeit, Beschwerde
bei der DFL einzulegen. Würde die DFL der Beschwerde nicht abhelfen,
wäre der Vorstand des Ligaverbandes als zweite Instanz mit dem
Vorgang zu befassen.