EM 2024: DFB verabschiedet Auswahlverfahren der Spielorte

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung in Frankfurt am Main das Verfahren zur Festlegung der Spielorte für die Bewerbung um die Europameisterschaft 2024 beschlossen. Im Rahmen des Nationalen Auswahlverfahrens, das auf den UEFA-Anforderungen basiert, wird zunächst ein Bewerbungskomitee anhand klar definierter und transparent nachvollziehbarer Kriterien eine Vorauswahl treffen und eine Empfehlung abgeben. Auf dieser Grundlage wird das DFB-Präsidium am 15. September 2017 die finale Entscheidung über die zehn Spielorte treffen. Während des gesamten Auswahlprozesses gelten die mit Transparency International Deutschland e.V. erarbeiteten und in einem Code of Conduct zusammengefassten Verhaltensrichtlinien für alle Mitglieder von Präsidium und Bewerbungskomitee.

Das erste Auswahlkriterium ist die Stadionkapazität. Dazu hat das DFB-Präsidium bereits beschlossen, die von der UEFA geforderte Netto-Sitzplatzkapazität in der Kategorie I von mindestens 50.000 auf mindestens 60.000 anzuheben, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur EM möglich zu machen. Die UEFA stellt neben der Stadionkapazität weitere umfassende Anforderungen an die interessierten Spielorte, von Sicherheitsaspekten bis zu logistischen Auflagen. Basierend auf den Angaben der Bewerber erstellt das Bewerbungskomitee des DFB eine Rangfolge anhand einer Punktebewertung, das sogenannte Ranking. Neben dieser qualitativen Beurteilung wird es zudem eine regionale Einteilung geben, um sicherzustellen, dass die Europameisterschaft möglichst in ganz Deutschland stattfindet, das sogenannte Zoning. Die nach dem Rückzug von Kaiserslautern aktuell 14 Bewerber werden dabei in vier über das gesamte Bundesgebiet hinweg verteilte Zonen eingeteilt. Pro Zone können mindestens ein und maximal vier Bewerber berücksichtigt werden.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: "Ein strukturiertes, faires Verfahren, das allen heutigen Ansprüchen an Good Governance entspricht, soll die Basis unserer Bewerbung sein und jeder Bewerber soll im Anschluss wissen, warum die Entscheidung für ihn gefallen ist oder warum er eben nicht berücksichtigt werden konnte. Die UEFA stellt vielfältige Anforderungen an die Bewerber um die EURO 2024, einen großen Teil davon fragen wir bereits im Rahmen unseres laufenden Nationalen Bewerbungsverfahrens bei den interessierten Städten und Stadien ab. Dieser Fragenkatalog ist dabei vollständig einsehbar und für jeden inhaltlich nachvollziehbar, denn die Auswahl der zehn Spielorte wird von Beginn bis zur finalen Entscheidung im Präsidium offen und transparent erfolgen."

Um die Kräfte für die EURO-Bewerbung zu bündeln und den Schwerpunkt der Arbeit auf dieses Leuchtturmprojekt für den gesamten deutschen Fußball zu legen, hat das DFB-Präsidium darüber hinaus beschlossen, die Kandidatur um die Austragung des Finales der UEFA Europa League 2019 mit der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart zurückzuziehen. Der DFB bedankt sich in diesem Zusammenhang beim VfB Stuttgart und der Stadt Stuttgart für das große Engagement bei der Bewerbung sowie die sehr gute Vorbereitung und Kooperation. Die Entscheidung wird DFB-Präsident Reinhard Grindel auch dem Exekutivkomitee der UEFA am 1. Juni darlegen.

Bis zum 10. Juli 2017 müssen die Bewerber um die zehn Spielorte ihre vollständigen Unterlagen des Nationalen Bewerbungsverfahrens beim DFB einreichen. Nach der Entscheidung des DFB-Präsidiums am 15. September müssen interessierte Nationalverbände ihre vollständigen Unterlagen bis zum 27. April 2018 bei der UEFA eingereicht haben. Die Festlegung des Ausrichters der EURO 2024 wird im September 2018 durch die UEFA erfolgen.

[dfb]

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung in Frankfurt am Main das Verfahren zur Festlegung der Spielorte für die Bewerbung um die Europameisterschaft 2024 beschlossen. Im Rahmen des Nationalen Auswahlverfahrens, das auf den UEFA-Anforderungen basiert, wird zunächst ein Bewerbungskomitee anhand klar definierter und transparent nachvollziehbarer Kriterien eine Vorauswahl treffen und eine Empfehlung abgeben. Auf dieser Grundlage wird das DFB-Präsidium am 15. September 2017 die finale Entscheidung über die zehn Spielorte treffen. Während des gesamten Auswahlprozesses gelten die mit Transparency International Deutschland e.V. erarbeiteten und in einem Code of Conduct zusammengefassten Verhaltensrichtlinien für alle Mitglieder von Präsidium und Bewerbungskomitee.

Das erste Auswahlkriterium ist die Stadionkapazität. Dazu hat das DFB-Präsidium bereits beschlossen, die von der UEFA geforderte Netto-Sitzplatzkapazität in der Kategorie I von mindestens 50.000 auf mindestens 60.000 anzuheben, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur EM möglich zu machen. Die UEFA stellt neben der Stadionkapazität weitere umfassende Anforderungen an die interessierten Spielorte, von Sicherheitsaspekten bis zu logistischen Auflagen. Basierend auf den Angaben der Bewerber erstellt das Bewerbungskomitee des DFB eine Rangfolge anhand einer Punktebewertung, das sogenannte Ranking. Neben dieser qualitativen Beurteilung wird es zudem eine regionale Einteilung geben, um sicherzustellen, dass die Europameisterschaft möglichst in ganz Deutschland stattfindet, das sogenannte Zoning. Die nach dem Rückzug von Kaiserslautern aktuell 14 Bewerber werden dabei in vier über das gesamte Bundesgebiet hinweg verteilte Zonen eingeteilt. Pro Zone können mindestens ein und maximal vier Bewerber berücksichtigt werden.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: "Ein strukturiertes, faires Verfahren, das allen heutigen Ansprüchen an Good Governance entspricht, soll die Basis unserer Bewerbung sein und jeder Bewerber soll im Anschluss wissen, warum die Entscheidung für ihn gefallen ist oder warum er eben nicht berücksichtigt werden konnte. Die UEFA stellt vielfältige Anforderungen an die Bewerber um die EURO 2024, einen großen Teil davon fragen wir bereits im Rahmen unseres laufenden Nationalen Bewerbungsverfahrens bei den interessierten Städten und Stadien ab. Dieser Fragenkatalog ist dabei vollständig einsehbar und für jeden inhaltlich nachvollziehbar, denn die Auswahl der zehn Spielorte wird von Beginn bis zur finalen Entscheidung im Präsidium offen und transparent erfolgen."

Um die Kräfte für die EURO-Bewerbung zu bündeln und den Schwerpunkt der Arbeit auf dieses Leuchtturmprojekt für den gesamten deutschen Fußball zu legen, hat das DFB-Präsidium darüber hinaus beschlossen, die Kandidatur um die Austragung des Finales der UEFA Europa League 2019 mit der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart zurückzuziehen. Der DFB bedankt sich in diesem Zusammenhang beim VfB Stuttgart und der Stadt Stuttgart für das große Engagement bei der Bewerbung sowie die sehr gute Vorbereitung und Kooperation. Die Entscheidung wird DFB-Präsident Reinhard Grindel auch dem Exekutivkomitee der UEFA am 1. Juni darlegen.

Bis zum 10. Juli 2017 müssen die Bewerber um die zehn Spielorte ihre vollständigen Unterlagen des Nationalen Bewerbungsverfahrens beim DFB einreichen. Nach der Entscheidung des DFB-Präsidiums am 15. September müssen interessierte Nationalverbände ihre vollständigen Unterlagen bis zum 27. April 2018 bei der UEFA eingereicht haben. Die Festlegung des Ausrichters der EURO 2024 wird im September 2018 durch die UEFA erfolgen.

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