DFB und Ligaverband stimmen neuem Grundlagenvertrag zu

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Vorstand des Ligaverbandes haben einem neuen Grundlagenvertrag zugestimmt, der rückwirkend per 1. Juli 2004 in Kraft tritt und mindestens bis 30. Juni 2009 gültig ist. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.

Das von beiden Gremien ratifizierte Vertragswerk sieht vor, dass der Ligaverband zur Nutzung überlassener Rechte einen jährlichen Pachtzins von 3 % der Eintrittsgelder und Media-Einnahmen aus Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, mindestens aber 12,8 Millionen Euro, an den DFB zahlt. Der DFB verpflichtet sich, aus den Einnahmen der A-Länderspiele (TV-Rechte, Sponsoren, Eintrittsgelder usw.) abzüglich damit direkt zusammenhängender Aufwendungen eine Vergütung von mindestens 12 Millionen Euro an den Ligaverband zu zahlen, was dem derzeitigen wirtschaftlichen Leistungsaustausch annähernd entspricht. In diesen Betrag eingeschlossen sind die Abstellungsgebühren und Versicherungsprämien für die A-Nationalspieler sowie entsprechend angemessene Versicherungsregelungen für die U 21-Auswahl.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass rückwirkend mit Beginn der Europameisterschaft 2004 der Ligaverband bei Endturnieren der UEFA und FIFA mit 50 % am wirtschaftlichen Überschuss des DFB beteiligt wird. Ein im Rahmen der WM 2006 entstehender Überschuss soll in den Folgejahren für sportpolitische Projekte eingesetzt werden, die dem gesamten Fußballsport (insbesondere im Nachwuchsbereich) dienen.

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Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Vorstand des Ligaverbandes haben einem neuen Grundlagenvertrag zugestimmt, der rückwirkend per 1. Juli 2004 in Kraft tritt und mindestens bis 30. Juni 2009 gültig ist. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.



Das von beiden Gremien ratifizierte Vertragswerk sieht vor, dass der Ligaverband zur Nutzung überlassener Rechte einen jährlichen Pachtzins von 3 % der Eintrittsgelder und Media-Einnahmen aus Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, mindestens aber 12,8 Millionen Euro, an den DFB zahlt. Der DFB verpflichtet sich, aus den Einnahmen der A-Länderspiele (TV-Rechte, Sponsoren, Eintrittsgelder usw.) abzüglich damit direkt zusammenhängender Aufwendungen eine Vergütung von mindestens 12 Millionen Euro an den Ligaverband zu zahlen, was dem derzeitigen wirtschaftlichen Leistungsaustausch annähernd entspricht. In diesen Betrag eingeschlossen sind die Abstellungsgebühren und Versicherungsprämien für die A-Nationalspieler sowie entsprechend angemessene Versicherungsregelungen für die U 21-Auswahl.



Darüber hinaus wurde vereinbart, dass rückwirkend mit Beginn der Europameisterschaft 2004 der Ligaverband bei Endturnieren der UEFA und FIFA mit 50 % am wirtschaftlichen Überschuss des DFB beteiligt wird. Ein im Rahmen der WM 2006 entstehender Überschuss soll in den Folgejahren für sportpolitische Projekte eingesetzt werden, die dem gesamten Fußballsport (insbesondere im Nachwuchsbereich) dienen.