DFB-Sportgericht weist Einspruch von 1860 München zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch des TSV 1860 München gegen die Wertung des Zweitbundesliga-Spiels beim MSV Duisburg am 15. April 2016 heute im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen.

Dazu Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Der Einspruch ist offensichtlich unbegründet und zurückzuweisen. Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist. Sie unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte."

Der TSV 1860 München hatte seinen Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns um Thorben Siewer (Drolshagen) bei der Toranerkennung des Treffers zum zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich durch Duisburgs Thomas Bröker begründet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch des TSV 1860 München gegen die Wertung des Zweitbundesliga-Spiels beim MSV Duisburg am 15. April 2016 heute im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen.

Dazu Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Der Einspruch ist offensichtlich unbegründet und zurückzuweisen. Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist. Sie unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte."

Der TSV 1860 München hatte seinen Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns um Thorben Siewer (Drolshagen) bei der Toranerkennung des Treffers zum zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich durch Duisburgs Thomas Bröker begründet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.