Sportgericht ändert Urteil im Fall Gjasula ab

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat Jürgen Gjasula vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth nach mündlicher Verhandlung wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung, wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Von dieser Sperre sind vier Meisterschaftsspiele zu verbüßen, das fünfte Spiel ist bis zum Ende der Hinrunde der Saison 2016/2017 zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus ist Gjasula bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Damit änderte das Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 24. März 2016 ab, in diesem war eine Strafe von fünf Meisterschaftsspielen ohne Bewährung verhängt worden.

Gjasula war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 20. März 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden, hatte diesen anschließend gestoßen und danach den Vierten Offiziellen beleidigt.

Zur Urteilsbegrünung sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Wir haben mehrere Augen zugedrückt und insbesondere berücksichtigt, dass der Spieler Gjasula seit zehn Jahren als Profi tätig und dabei nie negativ in Erscheinung getreten ist. Wir können sagen, dass er immer fair und respektvoll aufgetreten ist. Daraus leitet sich eine positive Zukunftsprognose ab, die dazu führt, dass wir in diesem Fall von der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung Gebrauch machen konnten."

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat Jürgen Gjasula vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth nach mündlicher Verhandlung wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung, wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Von dieser Sperre sind vier Meisterschaftsspiele zu verbüßen, das fünfte Spiel ist bis zum Ende der Hinrunde der Saison 2016/2017 zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus ist Gjasula bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Damit änderte das Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 24. März 2016 ab, in diesem war eine Strafe von fünf Meisterschaftsspielen ohne Bewährung verhängt worden.

Gjasula war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 20. März 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden, hatte diesen anschließend gestoßen und danach den Vierten Offiziellen beleidigt.

Zur Urteilsbegrünung sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Wir haben mehrere Augen zugedrückt und insbesondere berücksichtigt, dass der Spieler Gjasula seit zehn Jahren als Profi tätig und dabei nie negativ in Erscheinung getreten ist. Wir können sagen, dass er immer fair und respektvoll aufgetreten ist. Daraus leitet sich eine positive Zukunftsprognose ab, die dazu führt, dass wir in diesem Fall von der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung Gebrauch machen konnten."

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

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