DFB-Sportgericht ändert Strafe im Fall Darida

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Strafe gegen den Spieler Vladimir Darida vom Bundesligisten SC Freiburg geändert. Es verhängte gegen den Tschechen wegen unsportlichen Verhaltens eine Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen und eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Zuvor war der defensive Mittelfeldspieler zunächst wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner zu zwei Spielen Sperre verurteilt worden, wogegen er Einspruch eingelegt hatte.

Nach der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, das Urteil wie folgt: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte Vladimir Darida keine Rücksichtslosigkeit attestiert werden, da sein von hinten heraneilender Gegenspieler Pirmin Schwegler von ihm beim Ansetzen des Fallrückziehers nicht gesehen werden konnte. Daher war lediglich der Tatbestand des unsportlichen Verhaltens nachweisbar." Lorenz weiter: "Dies ist eine Einzelfallentscheidung, aus der keine Änderung der Rechtsprechung abgeleitet werden kann."

Der DFB-Kontrollausschuss hatte in der mündlichen Verhandlung ebenfalls eine Sperre von einem Meisterschaftsspiel und 6000 Euro Geldstrafe beantragt. Er erklärte nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht, ebenso wie die Freiburger Seite, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Vladimir Darida war in der 81. Minute des Freiburger Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 23. September von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) des Feldes verwiesen worden. Seine Sperre von einem Spiel ist bereits verbüßt, so dass er ab sofort wieder spielberechtigt ist.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Strafe gegen den Spieler Vladimir Darida vom Bundesligisten SC Freiburg geändert. Es verhängte gegen den Tschechen wegen unsportlichen Verhaltens eine Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen und eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Zuvor war der defensive Mittelfeldspieler zunächst wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner zu zwei Spielen Sperre verurteilt worden, wogegen er Einspruch eingelegt hatte.

Nach der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, das Urteil wie folgt: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte Vladimir Darida keine Rücksichtslosigkeit attestiert werden, da sein von hinten heraneilender Gegenspieler Pirmin Schwegler von ihm beim Ansetzen des Fallrückziehers nicht gesehen werden konnte. Daher war lediglich der Tatbestand des unsportlichen Verhaltens nachweisbar." Lorenz weiter: "Dies ist eine Einzelfallentscheidung, aus der keine Änderung der Rechtsprechung abgeleitet werden kann."

Der DFB-Kontrollausschuss hatte in der mündlichen Verhandlung ebenfalls eine Sperre von einem Meisterschaftsspiel und 6000 Euro Geldstrafe beantragt. Er erklärte nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht, ebenso wie die Freiburger Seite, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Vladimir Darida war in der 81. Minute des Freiburger Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 23. September von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) des Feldes verwiesen worden. Seine Sperre von einem Spiel ist bereits verbüßt, so dass er ab sofort wieder spielberechtigt ist.