DFB-Sportgericht stellt Verfahren gegen Koblenzer Rozic-Mavric ein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die Einstellung des Verfahrens gegen den Lizenzspieler Matej Rozic-Mavric vom Zweitligisten TuS Koblenz und die Aufhebung der Vorsperre beschlossen.

Schiedsrichter Stefan Lupp (Zossen) hat in seinem Bericht zu dem Feldverweis aus dem Spiel der 2. Bundesliga zwischen dem TSV 1860 München und TuS Koblenz erklärt, dass er den Spieler Rozic-Mavric irrtümlich und zu Unrecht des Feldes verwiesen habe.

Nach der Rechtsprechung des DFB kann in einem solchen Fall die Vorsperre gegen den Spieler aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden. Der Weltverband FIFA hat durch Zirkular Nr. 866 vom 24. September 2003 bei einem "offensichtlichen Fehlentscheid des Schiedsrichters" ein solches Vorgehen zugelassen.

Rozic-Mavric ist damit im nächsten Zweitligaspiel zwischen Koblenz und Borussia Mönchengladbach spielberechtigt.

Gegen den Koblenzer Spieler Branimir Bajic, der das Foulspiel begangen hatte, kann nachträglich kein Verfahren eingeleitet werden.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die Einstellung des Verfahrens gegen den Lizenzspieler Matej Rozic-Mavric vom Zweitligisten TuS Koblenz und die Aufhebung der Vorsperre beschlossen.

Schiedsrichter Stefan Lupp (Zossen) hat in seinem Bericht zu dem Feldverweis aus dem Spiel der 2. Bundesliga zwischen dem TSV 1860 München und TuS Koblenz erklärt, dass er den Spieler Rozic-Mavric irrtümlich und zu Unrecht des Feldes verwiesen habe.

Nach der Rechtsprechung des DFB kann in einem solchen Fall die Vorsperre gegen den Spieler aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden. Der Weltverband FIFA hat durch Zirkular Nr. 866 vom 24. September 2003 bei einem "offensichtlichen Fehlentscheid des Schiedsrichters" ein solches Vorgehen zugelassen.

Rozic-Mavric ist damit im nächsten Zweitligaspiel zwischen Koblenz und Borussia Mönchengladbach spielberechtigt.

Gegen den Koblenzer Spieler Branimir Bajic, der das Foulspiel begangen hatte, kann nachträglich kein Verfahren eingeleitet werden.