DFB-Sportgericht sperrt Thomas Cichon für zwei Jahre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den früheren Osnabrücker Lizenzspieler Thomas Cichon auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Jahren bis einschließlich 9. Juli 2015 belegt.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass Cichon Manipulationsabreden hinsichtlich der Zweitligaspiele zwischen Alemannia Aachen und dem VfL Osnabrück am 21. November 2008, dem FC Augsburg und dem VfL Osnabrück am 17. April 2009 sowie dem 1. FC Nürnberg und dem VfL Osnabrück am 13. Mai 2009 getroffen hat. Ein Nachweis, dass es von Cichon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden.

Cichon bedauert Fehlverhalten

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des ehemaligen Osnabrückers insbesondere berücksichtigt, dass er sein Fehlverhalten bedauert und zudem seit Januar 2011 nicht mehr gespielt hat. Cichon ist sich bewusst, dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat.

Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 9. Juli 2013 festgelegt, dem Tag des Wiedereintrittes als Mitglied bei einem Verein im Bereich des DFB. Zuvor unterlag Cichon nicht der DFB-Sportgerichtsbarkeit, so dass das Verfahren erst jetzt zum Abschluss gebracht werden konnte.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den früheren Osnabrücker Lizenzspieler Thomas Cichon auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Jahren bis einschließlich 9. Juli 2015 belegt.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass Cichon Manipulationsabreden hinsichtlich der Zweitligaspiele zwischen Alemannia Aachen und dem VfL Osnabrück am 21. November 2008, dem FC Augsburg und dem VfL Osnabrück am 17. April 2009 sowie dem 1. FC Nürnberg und dem VfL Osnabrück am 13. Mai 2009 getroffen hat. Ein Nachweis, dass es von Cichon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden.

Cichon bedauert Fehlverhalten

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des ehemaligen Osnabrückers insbesondere berücksichtigt, dass er sein Fehlverhalten bedauert und zudem seit Januar 2011 nicht mehr gespielt hat. Cichon ist sich bewusst, dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat.

Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 9. Juli 2013 festgelegt, dem Tag des Wiedereintrittes als Mitglied bei einem Verein im Bereich des DFB. Zuvor unterlag Cichon nicht der DFB-Sportgerichtsbarkeit, so dass das Verfahren erst jetzt zum Abschluss gebracht werden konnte.