DFB-Sportgericht sperrt Pfullendorfs Lerandy für sechs Spiele

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Mark Lerandy vom SC Pfullendorf nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der Regionalliga belegt. Darüber hinaus ist Lerandy bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Die Sperre für ein Regionalliga-Spiel ist bereits verbüßt, da der SC Pfullendorf den Spieler aufgrund des anhängigen Sportstrafverfahrens beim letzten Spiel gegen den FK Pirmasens am 10. März 2007 nicht eingesetzt hatte.

Mark Lerandy war anlässlich des Regionalliga-Spieles SC Pfullendorf gegen Sportfreunde Siegen am 24. Februar 2007 zur Dopingkontrolle ausgelost worden. Die Analyse der A-Probe ergab einen positiven Befund. Nachgewiesen wurde der Hauptmetabolit von Reproterol, was auf der Verbotsliste des "World Anti Doping Code" steht und zur Klasse S3 (beta-2-Agonisten) zählt. Dieses Mittel gehört zu den spezifischen Substanzen, bei deren Einnahme eine Strafmilderung möglich ist. Hiervon haben DFB-Sportgericht und DFB-Kontrollausschuss Gebrauch gemacht. Lerandy hat auf die Durchführung der Analyse der B-Probe verzichtet.

Der Pfullendorfer Spieler hatte das Asthmamittel Aarane inhaliert, das Reproterol enthält, und dieses zudem bei der Dopingkontrolle nicht vorschriftsgemäß angegeben.

Lerandy hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Das DFB-Sportgericht hat nunmehr noch über den Einspruch der Sportfreunde Siegen gegen die Spielwertung des Regionalliga-Spieles SC Pfullendorf - Sportfreunde Siegen (1:1) vom 24. Februar 2007 zu entscheiden.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Mark Lerandy vom SC Pfullendorf nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der Regionalliga belegt. Darüber hinaus ist Lerandy bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Die Sperre für ein Regionalliga-Spiel ist bereits verbüßt, da der SC Pfullendorf den Spieler aufgrund des anhängigen Sportstrafverfahrens beim letzten Spiel gegen den FK Pirmasens am 10. März 2007 nicht eingesetzt hatte.

Mark Lerandy war anlässlich des Regionalliga-Spieles SC Pfullendorf gegen Sportfreunde Siegen am 24. Februar 2007 zur Dopingkontrolle ausgelost worden. Die Analyse der A-Probe ergab einen positiven Befund. Nachgewiesen wurde der Hauptmetabolit von Reproterol, was auf der Verbotsliste des "World Anti Doping Code" steht und zur Klasse S3 (beta-2-Agonisten) zählt. Dieses Mittel gehört zu den spezifischen Substanzen, bei deren Einnahme eine Strafmilderung möglich ist. Hiervon haben DFB-Sportgericht und DFB-Kontrollausschuss Gebrauch gemacht. Lerandy hat auf die Durchführung der Analyse der B-Probe verzichtet.

Der Pfullendorfer Spieler hatte das Asthmamittel Aarane inhaliert, das Reproterol enthält, und dieses zudem bei der Dopingkontrolle nicht vorschriftsgemäß angegeben.

Lerandy hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Das DFB-Sportgericht hat nunmehr noch über den Einspruch der Sportfreunde Siegen gegen die Spielwertung des Regionalliga-Spieles SC Pfullendorf - Sportfreunde Siegen (1:1) vom 24. Februar 2007 zu entscheiden.