DFB-Sportgericht sperrt Neumann bis August 2012

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den früheren Verler Vertragsspieler Patrick Neumann wegen unsportlichen Verhaltens im Einzelrichter-Verfahren mit einer Sperre von zwei Jahren und neun Monaten bis einschließlich 23. August 2012 belegt. Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 24. November 2009, den Tag von Neumanns Ausschluss aus dem Spielerkader des SC Verl, festgelegt.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Neumann gegenüber einem Wettspieler und -vermittler bereit erklärt hat, die Ergebnisse der Meisterschaftsspiele der Regionalliga West zwischen Borussia Mönchengladbach II und dem SC Verl am 30. Mai 2009, dem SC Verl und dem 1. FC Köln II am 6. Juni 2009 und dem 1. FC Saarbrücken und dem SC Verl am 31. Oktober 2009 zugunsten des jeweiligen Spielgegners zu beeinflussen.

Ein Nachweis, dass es durch Neumann während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, ließ sich nicht führen. Neumann wurden für seine Handlungen von dem Wettspieler und -vermittler erhebliche Geldbeträge in Aussicht gestellt und teilweise ausbezahlt.

Das Urteil gegen Patrick Neumann ist rechtskräftig. Neumann ist der siebte Spieler, der vom DFB-Sportgericht wegen einer Verwicklung in den Wettskandal mit einer Sperrstrafe belegt worden ist. Drei weitere Verfahren gegen Spieler wurden eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses ein hinreichender Tatverdacht nicht bestand.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den früheren Verler Vertragsspieler Patrick Neumann wegen unsportlichen Verhaltens im Einzelrichter-Verfahren mit einer Sperre von zwei Jahren und neun Monaten bis einschließlich 23. August 2012 belegt. Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 24. November 2009, den Tag von Neumanns Ausschluss aus dem Spielerkader des SC Verl, festgelegt.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Neumann gegenüber einem Wettspieler und -vermittler bereit erklärt hat, die Ergebnisse der Meisterschaftsspiele der Regionalliga West zwischen Borussia Mönchengladbach II und dem SC Verl am 30. Mai 2009, dem SC Verl und dem 1. FC Köln II am 6. Juni 2009 und dem 1. FC Saarbrücken und dem SC Verl am 31. Oktober 2009 zugunsten des jeweiligen Spielgegners zu beeinflussen.

Ein Nachweis, dass es durch Neumann während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, ließ sich nicht führen. Neumann wurden für seine Handlungen von dem Wettspieler und -vermittler erhebliche Geldbeträge in Aussicht gestellt und teilweise ausbezahlt.

Das Urteil gegen Patrick Neumann ist rechtskräftig. Neumann ist der siebte Spieler, der vom DFB-Sportgericht wegen einer Verwicklung in den Wettskandal mit einer Sperrstrafe belegt worden ist. Drei weitere Verfahren gegen Spieler wurden eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses ein hinreichender Tatverdacht nicht bestand.