DFB-Sportgericht gibt Einspruch des SC Freiburg statt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des SC Freiburg gegen die Spielwertung der Begegnung der Frauen-Bundesliga beim 1. FC Saarbrücken am 1. Mai 2008 (Endstand 1:1) im Einzelrichter-Verfahren stattgegeben. Die Spielwertung wird aufgehoben, die Partie mit 2:0-Toren für den SC Freiburg als gewonnen und mit 0:2-Toren für den 1. FC Saarbrücken als verloren gewertet.

Der SC Freiburg hatte fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt und sich darauf berufen, dass der 1. FC Saarbrücken die Spielerin Julia Leykauf eingesetzt hatte, obwohl diese im Spiel zuvor am 13. April 2008 bei der SG Essen-Schönebeck die Gelb-Rote Karte gesehen hatte und somit nicht einsatzberechtigt gewesen war. Dem folgte das DFB-Sportgericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die aktuelle Tabelle der Frauen-Bundesliga finden Sie hier.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des SC Freiburg gegen die Spielwertung der Begegnung der Frauen-Bundesliga beim 1. FC Saarbrücken am 1. Mai 2008 (Endstand 1:1) im Einzelrichter-Verfahren stattgegeben. Die Spielwertung wird aufgehoben, die Partie mit 2:0-Toren für den SC Freiburg als gewonnen und mit 0:2-Toren für den 1. FC Saarbrücken als verloren gewertet.

Der SC Freiburg hatte fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt und sich darauf berufen, dass der 1. FC Saarbrücken die Spielerin Julia Leykauf eingesetzt hatte, obwohl diese im Spiel zuvor am 13. April 2008 bei der SG Essen-Schönebeck die Gelb-Rote Karte gesehen hatte und somit nicht einsatzberechtigt gewesen war. Dem folgte das DFB-Sportgericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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