DFB-Sportgericht bestätigt Peszko-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von drei DFB-Pokalspielen für Slawomir Peszko vom Bundesligisten 1. FC Köln bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 31. Oktober 2014.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der Tritt des Spielers Slawomir Peszko war eine klare Tätlichkeit. Seine Einlassung, er habe den Ball spielen wollen, ist eine Schutzbehauptung."

Bereits im vorangegangenen Einzelrichterverfahren war Peszko wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt worden. Darüber hinaus ist Peszko für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Peszko war in der 71. Minute des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von drei DFB-Pokalspielen für Slawomir Peszko vom Bundesligisten 1. FC Köln bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 31. Oktober 2014.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der Tritt des Spielers Slawomir Peszko war eine klare Tätlichkeit. Seine Einlassung, er habe den Ball spielen wollen, ist eine Schutzbehauptung."

Bereits im vorangegangenen Einzelrichterverfahren war Peszko wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt worden. Darüber hinaus ist Peszko für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Peszko war in der 71. Minute des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.