DFB-Sportgericht bestätigt Leckie-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Mathew Leckie vom Bundesligisten FC Ingolstadt wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 21. Februar 2017 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Mathew Leckie wollte offensichtlich den Ball spielen, hat aber in der Zweikampfsituation zumindest die Gefährdung seines Gegenspielers Bastian Oczipka in Kauf genommen. Dies ist die geringste Stufe der Rücksichtslosigkeit, die die Mindeststrafe für ein rohes Spiel rechtfertigt."

Leckie war in der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Mathew Leckie vom Bundesligisten FC Ingolstadt wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 21. Februar 2017 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Mathew Leckie wollte offensichtlich den Ball spielen, hat aber in der Zweikampfsituation zumindest die Gefährdung seines Gegenspielers Bastian Oczipka in Kauf genommen. Dies ist die geringste Stufe der Rücksichtslosigkeit, die die Mindeststrafe für ein rohes Spiel rechtfertigt."

Leckie war in der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

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