DFB-Sportgericht bestätigt Kister-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für Tim Kister vom Zweitbundesligisten SV Sandhausen bestätigt. Es folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 13. Dezember 2016 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses: sechs Meisterschaftsspiele Sperre wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Die Mindeststrafe für den Normallfall der Tätlichkeit beträgt sechs Spiele Sperre. Die Möglichkeit der Reduzierung des Strafmaßes hätte sich nur bei einer leichten Tätlichkeit oder einem sportwidrigen Verhalten des Gegenspielers ergeben. Diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor."

Tim Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 11. Dezember 2016 nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für Tim Kister vom Zweitbundesligisten SV Sandhausen bestätigt. Es folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 13. Dezember 2016 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses: sechs Meisterschaftsspiele Sperre wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Die Mindeststrafe für den Normallfall der Tätlichkeit beträgt sechs Spiele Sperre. Die Möglichkeit der Reduzierung des Strafmaßes hätte sich nur bei einer leichten Tätlichkeit oder einem sportwidrigen Verhalten des Gegenspielers ergeben. Diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor."

Tim Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 11. Dezember 2016 nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

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