DFB-Präsidium bestätigt Punktabzug für Drittligist FSV Frankfurt

Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten FSV Frankfurt gegen den Abzug von neun Punkten ist am heutigen Mittwoch zurückgewiesen worden. Es bleibt somit bei der zuvor getroffenen Entscheidung des DFB-Spielausschusses. Der FSV Frankfurt hat nun die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.

Grund für den verhängten Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den die Frankfurter im April gestellt hatten. Die Entscheidung fußt auf Paragraf 6 der Spielordnung. Nach Zurückweisung der Beschwerde durch das DFB-Präsidium bleibt der FSV Frankfurt zwei Spieltage vor Saisonende mit 25 Punkten Tabellenletzter der 3. Liga.

[jb]

Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten FSV Frankfurt gegen den Abzug von neun Punkten ist am heutigen Mittwoch zurückgewiesen worden. Es bleibt somit bei der zuvor getroffenen Entscheidung des DFB-Spielausschusses. Der FSV Frankfurt hat nun die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.

Grund für den verhängten Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den die Frankfurter im April gestellt hatten. Die Entscheidung fußt auf Paragraf 6 der Spielordnung. Nach Zurückweisung der Beschwerde durch das DFB-Präsidium bleibt der FSV Frankfurt zwei Spieltage vor Saisonende mit 25 Punkten Tabellenletzter der 3. Liga.