DFB-Präsident gibt Hoyzers Gnadengesuch statt

Dr. Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat einem Gnadengesuch des ehemaligen Schiedsrichters Robert Hoyzer stattgegeben. Danach darf Robert Hoyzer ab sofort wieder in einem Amateurverein auf Landesverbandsebene Fußball spielen.

Robert Hoyzer hatte sich zuvor in einem persönlichen Gespräch beim DFB-Präsidenten nochmals dafür entschuldigt, durch die Manipulation mehrerer Spiele im Januar 2005 den Wett- und Manipulationsskandal ausgelöst und dem DFB damit schwer geschadet zu haben. Neben der glaubhaft versicherten Einsicht in sein Fehlverhalten wurde für Hoyzer gewertet, dass er durch seine Aussagen zur Aufklärung des Skandals beigetragen hatte.

Von der Entscheidung des DFB-Präsidenten unberührt bleiben die übrigen Punkte des Sportgerichtsurteils vom 29. April 2005 gegen Robert Hoyzer. So bleibt es ihm auch weiterhin auf Dauer verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters.

Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagt: "Natürlich hat er schwerste Fehler begangen, und es ist völlig klar, dass er das Amt des Schiedsrichters nicht wieder ausüben kann. Aber wir wollen ihm nicht seinen Wunsch verwehren, im Amateurbereich wieder Fußball zu spielen."

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Dr. Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat einem Gnadengesuch des ehemaligen Schiedsrichters Robert Hoyzer stattgegeben. Danach darf Robert Hoyzer ab sofort wieder in einem Amateurverein auf Landesverbandsebene Fußball spielen.

Robert Hoyzer hatte sich zuvor in einem persönlichen Gespräch beim DFB-Präsidenten nochmals dafür entschuldigt, durch die Manipulation mehrerer Spiele im Januar 2005 den Wett- und Manipulationsskandal ausgelöst und dem DFB damit schwer geschadet zu haben. Neben der glaubhaft versicherten Einsicht in sein Fehlverhalten wurde für Hoyzer gewertet, dass er durch seine Aussagen zur Aufklärung des Skandals beigetragen hatte.

Von der Entscheidung des DFB-Präsidenten unberührt bleiben die übrigen Punkte des Sportgerichtsurteils vom 29. April 2005 gegen Robert Hoyzer. So bleibt es ihm auch weiterhin auf Dauer verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters.

Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagt: "Natürlich hat er schwerste Fehler begangen, und es ist völlig klar, dass er das Amt des Schiedsrichters nicht wieder ausüben kann. Aber wir wollen ihm nicht seinen Wunsch verwehren, im Amateurbereich wieder Fußball zu spielen."