DFB-Kontrollausschuss stellt Ermittlungen gegen Hannovers Marcelo ein

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Ermittlungsverfahren gegen Marcelo vom Bundesligisten Hannover 96 eingestellt. "Nach Auswertung der eingeforderten Stellungnahmen des Spielers Marcelo und seines Hoffenheimer Gegenspielers Sven Schipplock ist davon auszugehen, dass die für die Annahme eines krass sportwidrigen Verhaltens notwendige Intensität des Vergehens nicht vorlag", erklärt dazu Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses.

Marcelo war verdächtigt worden, seinen Gegenspieler Sven Schipplock kurz vor Ende des Bundesligaspiels am 25. April 2015 im Vorbeilaufen bewusst mit der rechten flachen Hand gegen dessen Hals- und Gesichtsbereich gestoßen zu haben. Nachdem Schipplock daraufhin zu Boden gegangen war, nahm Marcelo zudem den Ball mit beiden Händen und stieß ihn dem Hoffenheimer auf den Kopf.

Schiedsrichter Günter Perl (Pullach) hatte auf Nachfrage erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln konnte.

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Ermittlungsverfahren gegen Marcelo vom Bundesligisten Hannover 96 eingestellt. "Nach Auswertung der eingeforderten Stellungnahmen des Spielers Marcelo und seines Hoffenheimer Gegenspielers Sven Schipplock ist davon auszugehen, dass die für die Annahme eines krass sportwidrigen Verhaltens notwendige Intensität des Vergehens nicht vorlag", erklärt dazu Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses.

Marcelo war verdächtigt worden, seinen Gegenspieler Sven Schipplock kurz vor Ende des Bundesligaspiels am 25. April 2015 im Vorbeilaufen bewusst mit der rechten flachen Hand gegen dessen Hals- und Gesichtsbereich gestoßen zu haben. Nachdem Schipplock daraufhin zu Boden gegangen war, nahm Marcelo zudem den Ball mit beiden Händen und stieß ihn dem Hoffenheimer auf den Kopf.

Schiedsrichter Günter Perl (Pullach) hatte auf Nachfrage erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln konnte.