DFB-Bundesgericht weist Berufung von St. Pauli zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) die Berufung des FC St. Pauli gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 25. Februar zurückgewiesen. "Der Einspruchsführer muss die Abrede zur Manipulation beweisen", so Schnarr. "Diesen Beweis konnte der FC St. Pauli nicht führen."

Die Berufung von St. Pauli bezog sich auf das Regionalliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück vom 14. August 2004. Der Einspruch gegen die Wertung dieser Partie war im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer (Berlin) zustande gekommen und von Dr. Rainer Koch, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet angesehen und somit abgewiesen worden. Dieser Ansicht schloss sich das DFB-Bundesgericht nun an und wies die Berufung der Hanseaten zurück. [cm]


[bild1]Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) die Berufung des FC St. Pauli gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 25. Februar zurückgewiesen. "Der Einspruchsführer muss die Abrede zur Manipulation beweisen", so Schnarr. "Diesen Beweis konnte der FC St. Pauli nicht führen."



Die Berufung von St. Pauli bezog sich auf das Regionalliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück vom 14. August 2004. Der Einspruch gegen die Wertung dieser Partie war im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer (Berlin) zustande gekommen und von Dr. Rainer Koch, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet angesehen und somit abgewiesen worden. Dieser Ansicht schloss sich das DFB-Bundesgericht nun an und wies die Berufung der Hanseaten zurück.