DFB-Bundesgericht weist Berufung vom SC Freiburg zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) die Berufung des SC Freiburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 3. März zurückgewiesen und mit dieser Entscheidung das Urteil des Sportgerichts in zweiter Instanz bestätigt.

Das DFB-Sportgericht hatte unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels der Breisgauer beim 1. FC Kaiserslautern zurückgewiesen. Die Partie endete am 27. November 2004 mit 3:0 für die Pfälzer.

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[bild1]Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) die Berufung des SC Freiburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 3. März zurückgewiesen und mit dieser Entscheidung das Urteil des Sportgerichts in zweiter Instanz bestätigt.



Das DFB-Sportgericht hatte unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels der Breisgauer beim 1. FC Kaiserslautern zurückgewiesen. Die Partie endete am 27. November 2004 mit 3:0 für die Pfälzer.